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UNSER GESCHÄFT bedarf folgender Leistungen, die unser Unternehmen alle einzeln oder gesamt für sich oder
andere erbringt. |
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01 |
LIEGENSCHAFTSENTWICKLUNG oder „real estate developement“ oder „Projektentwicklung“ ist die Entwicklung einer Idee zur Erst- oder Wiederverwendung eines bebauten oder unbebauten Grundstücks oder eines bestehenden Gebäudes, unter anderem durch sorgfältige Beschaffung und Aufbereitung („due diligence“) von Gegebenheiten einer Liegenschaft als Vorbereitung einer Kauf- oder Bauentscheidung. |
02 |
GEBÄUDEENTWURF oder „architectural design“ ist die stufenweise Gestaltung eines Gebäudes oder eines Freiraums unter Berücksichtigung unzähliger Vorgaben, Gegebenheiten, Bedingungen und Absichten. Der Entwurfsdarstellung dienen Skizze, Zeichnung, 3D- Animation, Modell und anderes. |
03 |
GEBÄUDEPLANUNG ist die schrittweise geistige Vorwegnahme eines Gebäudes. Planungsschritte sind z.B. Vorplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung. Die Gebäudeplanung betrifft das Gefüge, das System, die Anlagen, die Aufteilung oder die Konstruktion des zu bauenden Gebäudes. |
04 |
BAUPLANUNG ist die schrittweise geistige Vorwegnahme eines Gebäudebaus. Die Bauplanung betrifft das Verfahren, die Methode, die zeitliche Gliederung oder die „performance“ des Baus. |
05 |
BAUHERRSCHAFT oder - wenn Sie professionell begleitet wird - die „Projektsteuerung“ sorgt für Entscheidung, zielgerichtete Durchführung des Baus sowie wirtschaftliche und mängelfreie Verwirklichung des Gebäudes. Sie entspricht der Rolle des Produzenten im Filmgeschäft. |
06 |
BAULEITUNG ist die technisch organisatorische Leitung des Gebäudebaus auf der Baustelle unter Berücksichtigung der Pläne, Werkvertragsvereinbarungen mit den Unternehmen, des Kostenbudgets, der Verkehrssicherheit am Bauort, der Zeitpläne usw. usw. |
07 |
BAUBETREUUNG ist die treuhändische und fachtüchtige Übernahme der Aufgaben einer Bauherrschaft hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Baugeschäftsführung zum Beispiel in Verbindung mit der Pflicht eines Werkbestellers zur Zahlung des vereinbarten Werklohns bei mangelfreier Werkleistung des Handwerkers. |
08 |
BAUUNTERNEHMUNG ist die handwerkliche Herstellung eines Gebäudes gegen Werklohnvergütung durch einen verdingten handwerklichen Unternehmer. Eigenbauunternehmung ist Bauwerk des Bauherrn in eigenem Namen und für eigene Rechnung. |
09 |
LIEGENSCHAFTSVERWALTUNG wird vom Eigner selber oder einem bestellten Verwalter erbracht. Zu den Aufgaben einer Verwaltung gehören im wesentlichen die Verantwortung der Bewirtschaftung und Betriebsführung sowie die Hausherrschaft. In der Seefahrt entspricht dies der Rolle des Kapitäns auf dem Schiff während der Fahrt. |
10 |
GEBÄUDEWIRTSCHAFT oder „facility management“ bedeutet die wirtschaftliche Führung eines Gebäudegeschäfts durch Betriebskostenminderung, bauliche Gebäudeanpassung durch Umbau, Rückbau oder Anbau, rechtzeitige Instandhaltung damit dem Gebäudeeigner ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis seiner Geldanlage sichergestellt ist. |
11 |
Wenn ein Gebäude nicht mehr kostengünstig betrieben, gewinnbringend verwertet oder standsicher erhalten werden kann, wird der Liegenschaftseigner wieder eine neue Verwendung entwickelt haben wollen. Der Gebäudelebenskreis schließt sich, das Grundstück bleibt, das Bau- und Gebäudegeschäft beginnt von vorne mit der |